Bewertung des RAV zum Polizeieinsatz am 3.9.

Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) erhebt in einer Pressemitteilung vom 22. September Vorwürfe gegen die Polizei. Beim Einsatz gegen Nazigegner am 3.9. verstieß die Polizei laut dem Verein, der sich seit 1979 juristisch für Bürger- und Menschenrechte einsetzt, an zahlreichen Stellen gegen ihre eigenen Gesetze.

Die Bilanz des RAV:

Leider bestätigen sich die Erfahrungen aus Dresden auch in Dortmund: die Polizei setzt Nazi- Aufmärsche gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durch. Dies gelingt nur noch mit fragwürdigen Mitteln, wie z.B. unverhältnismäßigem und  riskantem Einsatz von Pfefferspray und Polizeiknüppeln, rechtswidrigen Freiheitsentziehungen und der Ausweisung von ganzen Stadtteilen als ‚rote Zonen‘. Auf der Strecke bleiben die Grundrechte. An einen Protest in Sicht- und Hörweite der Naziaufmärsche, wie er vom Bundesverfassungsgericht vorgesehen ist, war in Dortmund mal wieder nicht zu denken

Hier die komplette PM im Wortlaut:

Pressemitteilung vom 22.September 2011

Polizeirepression gegen die Anti-Nazi-Proteste am 2. und 3. September 2011 in Dortmund

Am 2. und 3. September 2011 gelang es in Dortmund einem breiten Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Gruppen, unter engagierter Wahrnehmung der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit, die Nazi-Aufmärsche zum sogenannten „nationalen Antikriegstag“ erheblich zu behindern. Mehrere Anwältinnen und Anwälte des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) begleiteten als Legal-Team die Demonstrierenden. „Leider bestätigen sich die Erfahrungen aus Dresden auch in Dortmund: die Polizei setzt Nazi- Aufmärsche gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durch. Dies gelingt nur noch mit fragwürdigen Mitteln, wie z.B. unverhältnismäßigem und riskantem Einsatz von Pfefferspray und Polizeiknüppeln, rechtswidrigen Freiheitsentziehungen und der Ausweisung von ganzen Stadtteilen als ‚rote Zonen‘. Auf der Strecke bleiben die Grundrechte. An einen Protest in Sicht- und Hörweite der Naziaufmärsche, wie er vom Bundesverfassungsgericht vorgesehen ist, war in Dortmund mal wieder nicht zu denken“, so Rechtsanwalt und RAV-Mitglied Daniel Werner aus Oberhausen.

Rechtswidrige Freiheitsentziehung
In der Gefangenensammelstelle (GeSa) war am Samstag ab 19 Uhr kein Richter mehr zu erreichen. Gemäß Art. 104 II GG ist bei Freiheitsentziehungen unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, so sind die in Gewahrsam genommenen Demonstrierenden sofort frei zu lassen. Trotzdem sind erst nach 24 Uhr die letzten Personen aus dem Gewahrsam entlassen worden. Schon am Freitagabend hatte der Gewahrsam noch rechtswidrig eine Stunde angedauert, obwohl bereits am Ende der polizeilichen Vernehmung die sofortige Freilassung der betroffenen Demonstrierenden verfügt worden war.
Ebenfalls wurde es den in Gewahrsam genommenen Demonstrierenden, die nach anwaltlicher Beratung gefragt hatten, nicht ermöglicht, mit den Anwältinnen und Anwälten des Legal-Teams zu sprechen.
Die Situation in der GeSa war offensichtlich rechtswidrig, verantwortlich hierfür ist die Polizei.

Polizeiknüppel und Pfefferspray
Nach Informationen und Beobachtungen des Legal-Teams und der Sanitäterinnen und Sanitäter sind Pfefferspray und Polizeiknüppel unverhältnismäßig gegen Demonstrantinnen und Demonstranten eingesetzt worden.
Nach § 61 I Polizeigesetz NRW ist der Einsatz von Knüppeln und Pfefferspray anzudrohen. Obwohl die Polizei in Dortmund die Möglichkeit zur Ankündigung und Erteilung von Platzverweisen hatte, ist dies in der Mehrzahl der Fälle nicht geschehen. Insbesondere wurde Pfefferspray gegen große Gruppen von Demonstrierenden ohne Rücksicht darauf eingesetzt, ob zuvor gegen Gesetze verstoßen wurde oder nicht. Pfefferspray wurde auch gegen Minderjährige oder gegen Personen, die sich ersichtlich von der Demonstration entfernen wollten, eingesetzt. In der Nordstadt wurde in einem Fall ein bereits am Boden liegender Demonstrant von Knüppelschlägen der Polizei getroffen. Ebenfalls in der Nordstadt wurde eine Gruppe Demonstrierender durch die Polizei von einer Seite mit einem Wasserwerfer und von der anderen Seite mit Pfefferspray angegriffen. Ein verantwortungsloser und unverhältnismäßiger Polizeieinsatz, da er durch den Angriff von zwei Seiten sowohl geeignet ist eine Panik auszulösen, als auch Personen, die sich von der Demonstration entfernen wollen, gerade daran zu hindern.

Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung
Offensichtlich kann die Dortmunder Polizei mit einer kritischen Beobachtung ihres Einsatzes nicht umgehen. Mehrfach wurde es Anwältinnen und Anwälten nicht gestattet, mit Mandantinnen und Mandanten, welche von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden, zu sprechen. Dies ist sowohl in der GeSa, als auch in Polizeikesseln und im Zuge von Personenkontrollen und Durchsuchungen geschehen.
Die Polizei hat gegenüber Anwältinnen und Anwälten Platzverweise und Betretensverbote für die Nordstadt ausgesprochen. Anwältinnen und Anwälten, die sich über diese Behinderung ihrer Berufsausübung beschweren wollten, war es nicht möglich, mit dem Einsatzleiter vor Ort sprechen zu sprechen. Durch die Polizistinnen und Polizisten wurde noch nicht einmal der Name des Einsatzleiters vor Ort genannt.
Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern die planvolle Verhinderung von kritischer Beobachtung handelt, zeigt die Tatsache, dass Abgeordnete, die diesem Wochenende als parlamentarische Beobachter unterwegs waren, von ähnlichen Erfahrungen berichten.

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